Alte Fassung
Der Austritt kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Er wird mit dem Zugang des Schreibens wirksam.
Neue Fassung
Der Austritt kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Er wird mit dem Zugang des Schreibens wirksam.
Begründung
Modernisierung: E-Mail gestatten.