Artikel 10 (Ende der Mitgliedschaft) Absatz 2 ändern

Alte Fassung

Der Austritt kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Er wird mit dem Zugang des Schreibens wirksam.

Neue Fassung

Der Austritt kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Er wird mit dem Zugang des Schreibens wirksam.

Begründung
Modernisierung: E-Mail gestatten.