Artikel 10 (Ende der Mitgliedschaft) Absatz 3 entfernen

Alte Fassung

Der Antrag auf Ausschluss kann vom Vorstand, dem HA oder von einem Drittel der Mitglieder an die VV gestellt werden, wenn ein Mitglied in erheblichem Umfang gegen die Satzung oder gegen satzungsgemäße Beschlüsse des SJR verstößt bzw. nicht mehr die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt. Die VV muss über einen Ausschluss mit absoluter Mehrheit entscheiden.

Begründung
Ein Ausschluss sollte mindestens so schwierig durchzusetzen sein wie eine Satzungsänderung. Einen Antrag kann jeder stellen, entscheiden tut die Vollversammlung. Antragstellung und Beschlussfassung sind bereits geregelt in Artikel 6 Absatz 7 und 12.