Artikel 12 (Inkrafttreten) entfernen

Alte Fassung

§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt bei Annahme durch die Gründungsversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder in Kraft.

Begründung
Eine neue Satzung tritt erst mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Dieser Artikel trifft eine falsche Aussage (§ 71 BGB).