Artikel 4 (Mitgliedschaft) Absatz 3 ändern

Alte Fassung

Die Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Stadtjugendring Oldenburg ist:

  1. Anerkennung der Bundesrepublik Deutschland mit den im Grundgesetz verankerten Grundrechten, sowohl in der Zielsetzung als auch in der praktischen Arbeit.
  2. Für Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Initiativen der Jugend und Jugendvereinigungen, die einem Erwachsenenverband angehören, dass sie eine selbständige und selbst bestimmte Arbeit leisten.
  3. Anerkennung dieser Satzung.

Neue Fassung

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Anerkennung dieser Satzung.

Begründung
Wird die Satzung anerkannt, so wird auch der Vereinszweck anerkannt. Der Vereinszweck ist viel umfangreicher und besser formuliert als die hier genannten Voraussetzungen.