Artikel 4 (Mitgliedschaft) Absatz 5 entfernen

Alte Fassung

Wird ein Antrag auf Aufnahme abgelehnt, kann nach einer Frist von sechs Monaten ein neuer Antrag gestellt werden.

Begründung
Ein neuer Antrag kann auch ohne entsprechenden Hinweis gestellt werden. Die Fristsetzung ist überflüssig, da die Vollversammlung i. d. R. nur einmal jährlich zusammenkommt. Damit ist der Absatz überflüssig. Weiteres kann im Ablehnungsschreiben mitgeteilt werden.