Alte Fassung
Der SJR hat folgende Organe:
- Die Vollversammlung
- Den Vorstand
- Den Hauptausschuss
Neue Fassung
Der Verein hat folgende Organe:
- Die Vollversammlung
- Den Vorstand
- Den Hauptausschuss
Entscheidungskompetenzen des Hauptausschusses sind denen des Vorstands, die des Vorstands der Vollversammlung nachrangig. Ausnahmen beschließt die Vollversammlung bei Bedarf.
Begründung
Die Entscheidungskompetenz muss im Streitfall klar geregelt sein.