Artikel 5 (Organe) ändern

Alte Fassung

Der SJR hat folgende Organe:

  1. Die Vollversammlung
  2. Den Vorstand
  3. Den Hauptausschuss

Neue Fassung

Der Verein hat folgende Organe:

  1. Die Vollversammlung
  2. Den Vorstand
  3. Den Hauptausschuss
    Entscheidungskompetenzen des Hauptausschusses sind denen des Vorstands, die des Vorstands der Vollversammlung nachrangig. Ausnahmen beschließt die Vollversammlung bei Bedarf.

Begründung
Die Entscheidungskompetenz muss im Streitfall klar geregelt sein.