Artikel 6 (Vollversammlung) Absatz 10 entfernen

Alte Fassung

Der SJR gibt sich eine Kassenordnung, die durch die VV bestätigt werden muss.

Begründung
Die Vollversammlung kann auch ohne entsprechenden Hinweis in der Satzung eine Kassenordnung beschließen. Darüber hinaus stellt sich hier die Frage wer der SJR ist, also wer sich eine Kassenordnung gibt, da die Vollversammlung nur für die Bestätigung der Kassenordnung zuständig ist. Außerdem sollte man sich die Frage stellen ob eine Kassenordnung notwendig ist, wenn der Verein einen Kassenwart hat.