Artikel 6 (Vollversammlung) Absatz 13 hinzufügen

Neue Fassung

Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Begründung
Bestimmte sehr grundlegende Anträge sollten nur behandelt werden dürfen, wenn diese bereits mit dem Einladungsschreiben bekannt gemacht worden sind.