Alte Fassung
Wird von zwei Fünftel der Mitglieder die Einberufung der VV gefordert, so muss der Vorstand sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich einberufen.
Neue Fassung
Fordern mindestens ⅖ der Mitglieder die Einberufung der Vollversammlung, versendet der Vorstand die Einladung innerhalb der folgenden 14 Tage.
Begründung
Eindeutigere Formulierung und zugleich beständig gegenüber Satzungsänderungen.