Artikel 6 (Vollversammlung) Absatz 5 ändern

Alte Fassung

Die VV ist das oberste Beschlussorgan des SJR. Sie legt Richtlinien der Arbeit fest, entlastet den Vorstand und wählt den Vorstand nach § 26 BGB, evtl. den erweiterten Vorstand und 2 Revisor/innen. Die Vollversammlung kann sich im Rahmen dieser Satzung eine Geschäftsordnung geben.

Neue Fassung

Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Sie legt die Richtlinien der Arbeit fest, entlastet und wählt den Vorstand nach § 26 BGB sowie zwei Revisoren.

Begründung
Jedes Vereinsorgan kann sich ohne entsprechenden Hinweis eine Geschäftsordnung geben. Ein erweiterter Vorstand lässt immer Zweifel an der Vertretungsberechtigung zu.