Artikel 6 (Vollversammlung) Absatz 7 ändern

Alte Fassung

Beschlüsse und Planung erfolgen mit absoluter Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, solange diese Satzung nichts anderes vorsieht. Bei Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Neue Fassung

Beschlüsse erfolgen mit absoluter Mehrheit, Satzungsänderungen sowie Ausschlüsse von Mitgliedern mit ⅔ Mehrheit und die Auflösung des Vereins mit ¾ Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten.

Begründung
Nur für einen Beschluss muss abgestimmt werden, nicht für Planungen. Klare Mehrheitsverhältnisse für wichtige Änderungen (beachte Änderung in Artikel 11). Artikel 11 (Auflösung) ändern