Artikel 6 (Vollversammlung) Absatz 8 ändern

Alte Fassung

Wahlen werden offen durchgeführt. Sie müssen auf Antrag einer stimmberechtigten Person geheim durchgeführt werden.

Neue Fassung

Abstimmungen werden offen durchgeführt. Sie müssen auf Antrag einer stimmberechtigten Person geheim durchgeführt werden.

Begründung
Wahlen beziehen sich auf Personen und schließen anders geartete Beschlüsse nicht mit ein.