Alte Fassung
Wahlen werden offen durchgeführt. Sie müssen auf Antrag einer stimmberechtigten Person geheim durchgeführt werden.
Neue Fassung
Abstimmungen werden offen durchgeführt. Sie müssen auf Antrag einer stimmberechtigten Person geheim durchgeführt werden.
Begründung
Wahlen beziehen sich auf Personen und schließen anders geartete Beschlüsse nicht mit ein.