Alte Fassung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich zusammen aus der/dem Vorsitzenden, einen bis drei stellvertretenden Vorsitzenden und der/dem Kassenwart/in. Ein Maximum ist anzustreben. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Sinne des § 26 BGB. Hierzu sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam berechtigt.
Neue Fassung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, einen bis drei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Ein Maximum ist anzustreben. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Sinne des § 26 BGB. Hierzu sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam berechtigt. Bezüglich der politischen Außenvertretung ist jedes Vorstandsmitglied einzeln vertretungsberechtigt.
Begründung
Schatzmeister klingt schöner.