Artikel 7 (Der Vorstand) Absatz 11 entfernen

Alte Fassung

Der Vorstand kann postalisch, per E-Mail oder per Telefax Beschlüsse herbeiführen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem zustimmen.

Begründung
Würde in eine organinterne Geschäftsordnung gehören und ist damit an dieser Stelle überflüssig.