Alte Fassung
Der Vorstand kann postalisch, per E-Mail oder per Telefax Beschlüsse herbeiführen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem zustimmen.
Begründung
Würde in eine organinterne Geschäftsordnung gehören und ist damit an dieser Stelle überflüssig.
Alte Fassung
Der Vorstand kann postalisch, per E-Mail oder per Telefax Beschlüsse herbeiführen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem zustimmen.
Begründung
Würde in eine organinterne Geschäftsordnung gehören und ist damit an dieser Stelle überflüssig.