Artikel 7 (Der Vorstand) Absatz 5 entfernen

Alte Fassung

Der Vorstand beruft die Vollversammlungen ein, ist für die Tagesordnung verantwortlich, bearbeitet die laufenden Aufgaben und führt die Geschäfte des Stadtjugendringes nach Maßgabe der Vollversammlung.

Begründung
Ist bereits in Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 Absatz 1 beschrieben.