Artikel 8 (Hauptausschuss) Absatz 1 und 4 ändern

Alte Fassung

Dem Hauptausschuss (im Folgenden HA genannt) gehören je ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Mitglieder an. Die Vorstandsmitglieder gehören dem HA an. Sie haben jedoch kein Stimmrecht, soweit sie nicht Vertreter im Sinne von Satz 1 sind. Der HA kann beschließen, weitere Personen ohne Stimmrecht generell oder im Einzelfall zu den Sitzungen hinzuzuziehen. Die Mitglieder regeln ihre Vertretung selber. Sie teilen dem/der Vorsitzenden mit, durch wen sie sich im Hauptausschuss vertreten lassen.

Neue Fassung

Die Zusammensetzung und das Verfahren der Beschlussfassung des Hauptausschusses entsprechen denen der Vollversammlung.

Absatz 4 entfernen

Begründung
Kurz und einfach.
Sollte Absatz 1 nicht geändert werden, sollte Absatz 4 nicht entfernt, sondern angepasst werden. Die Handlungsfähigkeit des Hauptausschusses sollte nicht durch inaktive Mitglieder eingeschränkt werden.