Alte Fassung
Die Revisor/innen prüfen mindestens einmal jährlich die Ein- und Ausgaben des SJR auf die satzungsgemäße Verwendung und ordentliche Buchhaltung.
Neue Fassung
Die Revisoren prüfen mindestens einmal jährlich die Ein- und Ausgaben des Vereins auf die satzungsgemäße Verwendung und ordentliche Buchhaltung.
Begründung
Gendering entfernt