Corona und das Haus der Jugend

Öffentliche Veranstaltungen und private Versammlungen sind verboten. Freizeiteinrichtungen sind zu schließen.

Wir bemühen uns die Zugänglichkeit zu Vereinsräumen weiterhin zu gewährleisten, um bspw. ein Kassenbuch o. Ä. zu holen. Es dürfen keine Versammlungen abgehalten werden. Das schließt unserer Auffassung nach Gruppenstunden und ähnliche Treffen mit ein.

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/massnahmen-im-kampf-gegen-covid-19-land-untersagt-alle-offentlichen-veranstaltungen-schliessung-aller-freizeit-und-kultureinrichtungen-und-teile-des-einzelhandels-186324.html

Diese Maßnahmen sind zunächst befristet bis zum 18. April.