Corona und das Haus der Jugend

Aus einer aktuellen Information des Landesjugendrings Niedersachsen:

Aktuelle rechtliche Situation

Für die Jugendarbeit gilt weiterhin der Erlass des Sozialministeriums vom 20.03.2020 nachdem alle Angebote der Jugendarbeit und das Öffnen von Einrichtungen untersagt sind.

Aus Sicht des Landesjugendrings ist dieses komplette Verbot im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Bereichen nicht verhältnismäßig und auch die Verordnung enthält konkrete Formulierungen, die gewisse Angebote der Jugendarbeit wieder ermöglichen würden, wenn es nicht den gesonderten Erlass gäbe. Wir arbeiten politisch daran, hier Lösungen für den Bereich der Jugendarbeit zu finden. Aktuell ist leider davon auszugehen, dass solche Lockerungen erst durch die nächste Verordnung, die am 25.05.2020 in Kraft treten soll, möglich sein werden. Unsere Vorschläge findet ihr in der gemeinsamen Stellungnahme von LJR und LAG OKJA.