Corona und das Haus der Jugend

Es gelten natürlich immer die aktuellen Regelungen aus der Verordnung. Das Zitat aus dem letzten Beitrag ist inzwischen veraltet.

Die neue Verordnung vom 13. Juli ist hier zu finden:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html