Kommunalwahl Stadt Oldenburg 2021

Wahl zum Stadtrat
Musterstimmzettel findest du hier:

Du musst deinen Wahlbereich auswählen. Wenn du dringendes Interesse an den Inhalten hinter dem dicken roten „MUSTER“ hast, melde dich gerne.

Du hast drei Stimmen, die du beliebig auf Einzelpersonen oder die Listen der Parteien aufteilen kannst.
Wählst du einen Einzelkandidaten, der genügend Stimmen auf sich vereint um in den Stadtrat einzuziehen, gehen deine übrigen Stimmenanteile auf die Liste deines Wahlbezirks, dann auf die stimmenstärksten anderen Wahlbezirk der gleichen Partei über usw.
Das Auszählungsverfahren ist auf den folgenden Seiten detailliert beschrieben (den ersten Link empfinde ich als leichter verständlich):

https://landeswahlleiterin.niedersachsen.de/wahlen/kommunalwahlen/grundzuege_kommunalwahlsystem/grundzuege-des-niedersaechsischen-kommunalwahlsystems-79911.html

Wahl des Oberbürgermeisters
Zur Wahl stehen

Jürgen Krogmann (SPD), der sich für eine zweite Amtszeit bewirbt
Ulrich Gathmann (parteilos, für die CDU)
Daniel Fuhrhop (parteilos, für Bündnis 90/Die Grünen)
Jonas-Christopher Höpken (Die Linke)
Andreas Sander (parteilos, für die Piraten)
Michael Stille

Du hast eine Stimme.

Briefwahl
Hast du am Wahltag keine Zeit oder möchtest du generell Briefwahl machen, kannst du bereits jetzt Briefwahlunterlagen anfordern.

Möglichkeit A: Wahlbüro im Service-Center am Pferdemarkt Mo-Mi 0730-1600, Do 0730-1600, Fr 0730-1200
Möglichkeit B: Wahlbüro Lange Straße 74 (neben Fahrrad Munderloh) Mo-Fr 1000-1800, Sa 1000-1500
Möglichkeit C: OLIWA 1.20.20 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein

Am Pferdemarkt können die Briefwahlunterlagen vor Ort ausgestellt und entweder wieder direkt vor Ort, in der Innenstadt oder per Post abgegeben werden.

Wahlberechtigung
Du bist grundsätzlich wahlberechtigt, wenn du am Wahltag 16 Jahre alt bist.
Nähere Informationen findest du hier:
https://landeswahlleiterin.niedersachsen.de/wahlen/kommunalwahlen/grundzuege_kommunalwahlsystem/grundzuege-des-niedersaechsischen-kommunalwahlsystems-75343.html