Artikel 6 (Vollversammlung) Absatz 12 ändern

Alte Fassung

Anträge zur VV können vom Vorstand und den Mitgliedern eingebracht werden. Die Anträge der Mitglieder müssen zwei Wochen vor der VV schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Tagesordnungspunkte, die aus der VV heraus eingebracht werden, bedürfen der Zustimmung von einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten, wenn sie behandelt werden sollen.

Neue Fassung

Anträge zur Vollversammlung können vom Vorstand und den Mitgliedern eingebracht werden.

Begründung
Anträge können immer gestellt werden (z. B. Antrag auf Änderung eines Satzungsänderungsantrags). Mit „Die Anträge“ im zweiten Satz der alten Fassung kann nur eine Ergänzung der Tagesordnung gemeint sein.

Siehe Satzungsänderungsantrag neuer Absatz unter Absatz 3 (Thema Tagesordnungspunkte). → Artikel 6 (Vollversammlung) Absatz 4 hinzufügen

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