Artikel 6 (Vollversammlung) Absatz 4 hinzufügen

Neue Fassung

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beim Vorstand beantragt hat. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.

Begründung
Siehe Änderung Absatz 12. Anträge können immer gestellt werden (z. B. Antrag auf Änderung eines Satzungsänderungsantrags). Es kann nur eine Ergänzung der Tagesordnung gemeint sein, die inhaltlich hier besser angeordnet ist. Artikel 6 (Vollversammlung) Absatz 12 ändern